Rechtliches

Liebe Expeditionsteilnehmer

 

In Ihrem und unserem Interesse möchten wir die rechtlichen Grundlagen festlegen, die das Vertragsverhältnis, das durch Ihre Anmeldung zustande kommt, bestimmen sollen.

 

1. Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen kann jeder, der gesund und den speziellen Voraussetzungen einer extremen Expedition gewachsen ist und die entsprechende Ausrüstung mitbringt. Eine detaillierte Ausrüstungsliste ist beigefügt. Der Leiter der Reisegruppe oder die mit der Führung betraute Person ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm aus zu schließen. In diesem Falle besteht jedoch keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung des einbezahlten Reisepreises.

 

2. Zahlungen

Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Auf die Ihnen gleichzeitig zugehende Rechnung einschließlich Sicherungsschein ist innerhalb von vierzehn Tagen eine Anzahlung von 800,00 Euro zu leisten.

Die weiteren Beträge dürfen vor Reisebeginn jedoch nur verlangt werden, wenn OM-MANE Trekking einen Sicherungsschein im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB ausgehändigt hat. OM-MANE Trekking hat sich entsprechend bei der R+V Allgemeine Versicherung AG versichert. Im Falle von verspäteter Zahlung, obgleich der Teilnehmer einen Sicherungsschein erhalten hat, sind wir berechtigt, sofort vom Vertrag zurück zu treten. Der Teilnehmer hat dann die üblichen Rücktrittsgebühren zu bezahlen, wenn er nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

 

3. Unsere Leistungen

Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Informationen ersichtlich. Nach der Anmeldung werden Ihnen die Leistungen nochmals mit der Buchungsbestätigung und dem Sicherungsschein zugesandt. Den Anweisungen des nepalesischen Bergführers am Berg ist unbedingt Folge zu leisten. Falls Sie die Reise vorzeitig beenden, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten. Nebenabreden, die Sie im Anmeldeformular bitte vermerken, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung, die Sie mit der Anmeldebestätigung erhalten.

 

4. Versicherung der Reiseteilnehmer

Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz - eine Auslandskrankenversicherung ist unbedingt erfoderlich. Im Reisepreis ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit eingeschlossen, die durch Rücktritt entstehende Kosten nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen übernimmt. 

 

5. Mindestteilnehmerzahl

Die Reise kann grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 6 erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis vier Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurück zu treten. Sie erhalten sodann den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Sie jedoch trotzdem die Durchführung der Reise wünschen, verändert dies die Preissituation dieses Angebotes. Den neu errechneten Preis werden wir Ihnen mitteilen und dann gegebenenfalls einen neuen Vertrag ausarbeiten. Wenn Sie mit dem neuen Preis einverstanden sind, wird auf Basis dieses neuen Vertrages die Reise durchgeführt.

 

6. Dokumente und Gesundheitsvorschriften

Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie von wichtigen Änderungen der in den Detailinformationen wieder gegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Sie sind jedoch für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf Ihre eigenen Kosten selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

 

7. Leistungs- und Preisänderungen

Die angegebenen Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% sind Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurück zu treten. Flugplanänderungen, Änderungen des Reiseprogramms oder Wechsel des Transportmittels müssen wir uns vorbehalten, soweit dies aus technischen Gründen in Folge unvorhergesehener Umstände oder im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufs erforderlich und Ihnen zumutbar ist.

 

8. Rücktritt

 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritts erklärung beim Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Hierfür sind folgende Prozentsätze maßgeblich:

Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:

60. bis 30.Tag: 30%

29. bis 15.Tag: 50%

ab dem 14.Tag: 60%

 

Das zu einem Sonderpreis vermittelte Flugticket  wird nach Ausstellung von der Fluggesellschaft nicht mehr erstattet. Hier können die Stornokosten bis zu 100 % betragen.

Die endgültige Höhe der Stornogebühren richtet sich in allen Fällen nach den Kosten, die eingespart werden können, sowie dessen, was durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann. Sie können aber die vorgenannten Sätze auch im ungünstigsten Fall nicht übersteigen.

Einer Reiserücktrittskostenversicherung wird für jeden Teilnehmer abgeschlossen.

Es steht dem Kunden frei, den Nachweis zu führen, dass OM-MANE Trekking ein geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist.

 

9. Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt, extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

10. Haftung

Wir haften im Rahmen unserer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handhabung unsererseits oder seitens der mit der Leitung der Reise oder Führung betrauten Person zurück zu führen sind. Von gesetzlichen Haftpflicht-Tatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Reise auf eigene Gefahr. Die Bergbesteigungen erfolgen zwar unter Leitung der mit der Führung betrauten Person, werden aber in jedem Fall in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko durchgeführt. Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände abzuändern.

 

11. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht durch den Reisenden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen die in der Reiseausschreibung als solche Fremdleistung erkenntlich sind.

 

12. Leihausrüstung

Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, welche vom Teilnehmer über die normale Abnützung beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen.

 

13. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

14. Veranstalter

Veranstalter ist OM-MANE Trekking, Manfred Härtl, Geschwister-Scholl-Str. 40, 92237 Sulzbach-Rosenberg, Telefon 09661 80181, Telefax 09661 80182 in Zusammenarbeit mit allen IATA-Fluggesellschaften unter Mitwirkung von OM-MANE Trekking Nepal. Die Reise wird von uns gewissenhaft und präzise vorbereitet. Wir können jedoch keine Garantie für Gipfel- oder subjektiv vorgestellten Reiseerfolg geben, zumal bei allen unseren Reisen eine große Witterungsabhängigkeit besteht.

 

15. Gerichtsstand

Der Reiseteilnehmer kann OM-MANE Trekking nur an dessen Sitz verklagen.