Liebe Expeditionsteilnehmer
In Ihrem und unserem Interesse möchten wir die rechtlichen Grundlagen festlegen, die das Vertragsverhältnis, das durch Ihre Anmeldung zustande kommt, bestimmen sollen.
1. Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen kann jeder, der gesund und den speziellen Voraussetzungen einer extremen Expedition gewachsen ist und die entsprechende Ausrüstung mitbringt. Eine detaillierte Ausrüstungsliste ist beigefügt. Der Leiter der Reisegruppe oder die mit der Führung betraute Person ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm aus zu schließen. In diesem Falle besteht jedoch keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung des einbezahlten Reisepreises.
2. Zahlungen
Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Auf die Ihnen gleichzeitig zugehende Rechnung einschließlich Sicherungsschein ist innerhalb von vierzehn Tagen eine Anzahlung von 500,00 Euro zu leisten.
Die weiteren Teilbeiträge dürfen vor Reiseende jedoch nur verlangt werden, wenn OM-MANE Trekking einen Sicherungsschein im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB ausgehändigt hat. OM-MANE Trekking hat sich entsprechend bei der R+V Allgemeine Versicherung AG versichert. Im Falle von verspäteter Zahlung, obgleich der Teilnehmer einen Sicherungsschein erhalten hat, sind wir berechtigt, sofort vom Vertrag zurück zu treten. Der Teilnehmer hat dann die üblichen Rücktrittsgebühren zu bezahlen, wenn er nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
3. Unsere Leistungen
Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Informationen ersichtlich. Nach der Anmeldung werden Ihnen die Leistungen nochmals mit der Buchungsbestätigung und dem Sicherungsschein zugesandt. Den Anweisungen des nepalesischen Bergführers am Berg ist unbedingt Folge zu leisten. Falls Sie die Reise vorzeitig beenden, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten. Nebenabreden, die Sie im Anmeldeformular bitte vermerken, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung, die Sie mit der Anmeldebestätigung erhalten.
4. Versicherung der Reiseteilnehmer
Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz. Im Reisepreis ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit eingeschlossen, die durch Rücktritt entstehende Kosten nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen übernimmt. Soweit Sie kein Mitglied im DAV sind, empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Reiseversicherungspakets. Diese Versicherung ist freiwillig und geht zu Ihren Lasten.
5. Mindestteilnehmerzahl
Die Reise kann grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 7 erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurück zu treten. Sie erhalten sodann den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Sie jedoch trotzdem die Durchführung der Reise wünschen, verändert dies die Preissituation dieses Angebotes. Den neu errechneten Preis werden wir Ihnen mitteilen und dann gegebenenfalls einen neuen Vertrag ausarbeiten. Wenn Sie mit dem neuen Preis einverstanden sind, wird auf Basis dieses neuen Vertrages die Reise durchgeführt.
6. Dokumente und Gesundheitsvorschriften
Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie von wichtigen Änderungen der in den Detailinformationen wieder gegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Sie sind jedoch für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf Ihre eigenen Kosten selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
7. Leistungs- und Preisänderungen
Die angegebenen Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% sind Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurück zu treten. Flugplanänderungen, Änderungen des Reiseprogramms oder Wechsel des Transportmittels müssen wir uns vorbehalten, soweit dies aus technischen Gründen in Folge unvorhergesehener Umstände oder im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufs erforderlich und Ihnen zumutbar ist.
8. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück treten. Das sollten Sie in Ihrem Interesse unbedingt schriftlich, am besten per Einschreiben, tun. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht. Bei Expeditionsreisen entsteht bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn wegen der Stornierungskosten der Fluggesellschaften eine Bearbeitungsgebühr von 150,- Euro. Bei späterem Rücktritt müssen wir die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen:
60. bis 30.Tag: 30%
29. bis 15.Tag: 50%
ab dem 14.Tag: 60%
Kann der durch Rücktritt frei gewordene Platz weiter verkauft werden, fällt in allen Fällen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro an. Bei Nichtantreten der Reise ist der volle Reisepreis zu bezahlen. Ein Reiseteilnehmer, der die Gruppe, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig verlässt, hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des von ihm eingezahlten Betrags.
9. Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen
Wird die Durchführung der Reise in Folge außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen u.ä.), erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir vom Reisevertrag zurück treten bzw. kündigen. Selbiges gilt auch, wenn Touren wegen äußerer Umstände (Lawinengefahr, extreme Wetterverhältnisse, Rückkehr wegen Verletzungen eines Teilnehmers etc.) nicht angetreten werden können bzw. abgebrochen werden müssen. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung gehen in vollem Umfang zu Ihren Lasten. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen den bezahlten Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück, wenn wir unsererseits die Verträge mit unseren Leistungsträgern stornieren können.
10. Haftung
Wir haften im Rahmen unserer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handhabung unsererseits oder seitens der mit der Leitung der Reise oder Führung betrauten Person zurück zu führen sind. Von gesetzlichen Haftpflicht-Tatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Reise auf eigene Gefahr. Die Bergbesteigungen erfolgen zwar unter Leitung der mit der Führung betrauten Person, werden aber in jedem Fall in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko durchgeführt. Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände abzuändern (siehe auch Punkt 9).
11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. OM-MANE Trekking haftet in gleicher Weise auch für ihre Erfüllungsgehilfen.
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
12. Leihausrüstung
Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, welche vom Teilnehmer über die normale Abnützung beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen.
13. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14. Veranstalter
Veranstalter ist OM-MANE Trekking, Manfred Härtl, Geschwister-Scholl-Str. 40, 92237 Sulzbach-Rosenberg, Telefon 09661 80181, Telefax 09661 8119715 in Zusammenarbeit mit allen IATA-Fluggesellschaften unter Mitwirkung von OM-MANE Trekking Nepal. Die Reise wird von uns gewissenhaft und präzise vorbereitet. Wir können jedoch keine Garantie für Gipfel- oder subjektiv vorgestellten Reiseerfolg geben, zumal bei allen unseren Reisen eine große Witterungsabhängigkeit besteht.
15. Gerichtsstand
Der Reiseteilnehmer kann OM-MANE Trekking nur an dessen Sitz verklagen.